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Wolfenstein: Enemy Territory (kurz W:ET) ist ein Taktik-Shooter in Egoperspektive, der von der Firma Splash Damage unter Federführung von id Software entwickelt und von Activision publiziert wurde. Das Computerspiel sollte ursprünglich als Add-on zum Titel Return to Castle Wolfenstein (RtCW) erscheinen.
Aufgrund entwicklungstechnischer Probleme beim Singleplayer-Modus wurde jedoch letztlich entschieden, Enemy Territory in einer abgespeckten Variante (nur mit einem Multiplayer-Modus bestückt), aber dafür als von RtCW unabhängiges, eigenständiges Spiel anzubieten. Seit dem 29. Mai 2003 steht es kostenlos im Internet zum Download zur Verfügung. Das Spiel erfreut sich nicht zuletzt wegen der freien Verfügbarkeit für Windows, Linux und Mac OS X international relativ hoher Beliebtheit und ist Teil diverser Ligen, wie z. B. der Electronic Sports League und der Clanbase, sowie der Quakecon.
Im Spiel stehen sich generell zwei Teams gegenüber. Abhängig vom Spielmodus ist es entweder Aufgabe, bestimmte Missionsziele innerhalb einer vorgegebenen Zeit zu erfüllen, oder die Erfüllung dieser Ziele durch das gegnerische Team zu vereiteln. Jedem Spieler eines Teams stehen fünf Charakterklassen zur Auswahl, die jeweils über spezifische Fertigkeiten und Waffenausstattungen verfügen können. Durch Teamplay gilt es, die Vor- und Nachteile der Klassen bestmöglich zu nutzen bzw. auszugleichen, um so das Spiel als Mannschaft für sich zu entscheiden.
Das Szenario von Enemy Territory ist – ähnlich zu dem des Vorgängertitels – stark an den Zweiten Weltkrieg angelehnt: so kämpfen zum einen die Truppen der Alliierten gegen die der Achsenmächte. Des Weiteren bilden einige Szenarien (so genannte Maps) historische Kriegsschauplätze nach. Nicht zuletzt auf Grund der freien Verfügbarkeit von Teilen des Quellcodes des Spiels wird dieses ständig weiterentwickelt.
Durch die zahlreichen Modifikationen ist eine korrekte Altersfreigabe nur bei der Originalversion gewährleistet, da sie auf Symbole wie die Hakenkreuzflagge, deren öffentliche Verwendung in der Bundesrepublik Deutschland nach § 86a Strafgesetzbuch als Delikt mit rechtsextremem Hintergrund geahndet wird, und weiteres jugendgefährdendes Material verzichtet.